Heizungsförderung in Bonn – Fördermöglichkeiten im Überblick

Ob Sie mit Gas, Öl, Strom oder regenerativen Energien heizen wollen, wir sind für Sie da. Wir beraten, installieren, reparieren, modernisieren und warten Ihr Heizsystem.

Unsere Spezialisten für moderne Heiztechnik beraten Sie daher in jeder Hinsicht umfassend und erstellen Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse und Anforderungen zugeschnittenes optimales Versorgungskonzept. Wir helfen Ihnen, das für Sie richtige und wirtschaftlich sinnvolle System zu finden. Die Energieeffizienz wird dabei immer von zwei Faktoren bestimmt. Vom Wärmebedarf und von der Heizungsanlage. Beide Faktoren sind miteinander verknüpft. Je geringer der Wärmebedarf, desto kleiner kann die Heizung ausgelegt sein.

Wir zeigen Ihnen, wie Sie sparen können, und es trotzdem gemütlich warm haben.

Heizungsförderung Bonn von Gerwing Söhne – Kundendienst Heizung

Heizungsförderung in Bonn – Fördermöglichkeiten im Überblick

Heizungsförderung Bonn von Gerwing Söhne – Nico Lohner

Nico Lohner
Ansprechpartner Heizung
Telefon (0228) 44 01 91
info@gerwing-soehne.de

Heizungsförderung: Möglichkeiten im Überblick

FÖRDERUNG FINANZIELL JETZT SO ATTRAKTIV WIE NIE!

Das Marktanreizprogramm (MAP) und das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) der Bundesregierung bietet hochattraktive Förderungen für erneuerbare Energien. Verbraucher können beim Tausch ihrer alten Heizung mit attraktiven Zuschüssen von bis zu 9.900 Euro rechnen. Die Pellet-Brennwerttechnik wird dabei sogar im Neubau mit mind. 3.000 Euro gefördert. Welche Fördersumme Sie erwarten können, können Sie mit nur wenigen Klicks anhand des Fördermittelrechners kalkulieren:

Welche Förderung infrage kommt, hängt vom Gebäude, der geplanten Maßnahme und den jeweils geltenden Förderbedingungen ab. Für den Einbau klimafreundlicher Heizungen bestehen insbesondere Programme der KfW; weitere Maßnahmen der energetischen Sanierung werden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert. Hier finden Sie die offiziellen aktuellen Übersichten:

Menschen mit körperlichen Handicaps sind oftmals auf eine Wohnsituation angewiesen, die es ihnen ermöglicht, sich möglichst selbstständig zu bewegen – auch mit Rollator oder im Rollstuhl. Stufenlose Zugänge, breite Türen und barrierefreie Badezimmer sind nur einige Beispiele, die zeigen, wie man das Leben für Menschen mit Behinderung leichter machen kann. Plant man dahingehende Umbaumaßnahmen, so lohnt es sich, sich im Vorfeld nach möglichen Fördermitteln zu erkundigen. Möglich sind Zuschüsse von Kranken- oder Pflegekassen bzw. eine KfW-Förderung für altersgerechtes Bauen.

Erstattung von Hilfsmitteln durch die Krankenkasse
Die Krankenkassen gewähren keinen Zuschuss für den Umbau eines Badezimmers auf barrierefreie Standards an sich, übernehmen aber die Kosten für bestimmte Hilfsmittel wie beispielsweise Duschsitze, Aufrichte- oder auch Badewannenlifte – wenn diese verschrieben wurden. Welche Hilfsmittel übernommen werden können, muss individuell abgeklärt werden.

Zuschuss durch die Pflegeversicherung
Die Pflegekassen bezuschussen Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 SGB XI. Der Anspruch besteht allerdings nur dann, wenn das Hilfsmittel nicht von der Krankenversicherung oder einem anderen zuständigen Leistungsträger aufgrund einer Krankheit oder Behinderung geleistet werden muss. Die Entscheidung, ob eine Förderung stattfindet, ist vom Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen abhängig und stets eine Einzelfallentscheidung.

Mögliche geförderte Einzelmaßnahmen durch die Pflegeversicherung

  • Einbau eines Duschplatzes, wenn eine Badewanne nicht mehr genutzt werden kann
  • Einbau eines nicht vorhandenen Bades/ WCs (z. B. im Erdgeschoss)
  • Armaturen (mit verlängertem Auslauf und Verbrühschutz)
  • Badewanneneinstiegshilfen
  • rutschhemmende Bodenbeläge, insbesondere in der Dusche
  • Anpassung der Höhe von Einrichtungsgegenständen: höhenverstellbarer Waschtisch/ höhenverstellbares WC

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