KANALINSPEKTION
Auch in unserer Region Bonn/Rhein-Sieg können nur dann lebendige Gewässer existieren, wenn die Abwasserleitungen funktionieren. Dies kann nur garantiert werden, wenn auch der private Teil des Abwassersystems funktionsfähig ist. Ein geprüfter und intakter Kanal schützt zusätzlich auch vor möglichen Nässeschäden Ihres Hauses, die durch zu spätes Feststellen von sanierungsbedürftigen Abwasserleitungen entstehen können. Eine Dichtigkeitsprüfung ist sowohl im Sinne des Eigentümers als auch im Sinne der Umwelt.
Wir bieten folgende Dienstleistungen an, um Ihren Kanal zu prüfen und eventuell kostengünstig zu reparieren:
Kamerabefahrung
Als Erstes wird Ihr gesamtes Abwassersystem mit Hochdruck gespült, um alle Ablagerungen und losen Inhalte zu entfernen. In der Regel reicht das. Sollten im Anschluss an die Spülung noch Ablagerungsreste vorhanden sein, reinigen wir den Kanal noch einmal mit Hochdruck in Kombination mit einer Spezialtechnik. So werden Wurzeleinwuchs und besonders hartnäckige Ablagerungen entfernt. Danach wird erneut gespült. War dies erfolgreich und ist die Sicht im Kanal auf alle Rohrleitungsseiten gut, folgt Phase 2. In Phase 2 wird das gesamte Kanalsystem mit einer Kamera befahren. Mit Hilfe von verschiedenen digitalen Schwenkkopfkameras führen wir eine optische Inspektion der Grundleitungen durch und dokumentieren den Zustand als Videoaufzeichnung.
Dichtigkeitsprüfung
Warum und wann muss eine Dichtigkeitsprüfung durchgeführt werden? Die Prüfung an Ihrem privaten Abwassersystem muss durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass kein Abwasser aus privaten Kanälen in das Grundwasser gelangt und dieses verschmutzt oder eventuell auch verseucht. Die Dichtigkeitsüberprüfung sichert die Reinheit unseres Trinkwassers und damit die Gesundheit aller! Gerwing Söhne führt die Dichtigkeitsprüfung des Kanals als Luft- oder Wasserdruckprüfung durch. Hierzu benutzen wir unser Kanalcheckfahrzeug. Sollte unsere Prüfung eine Undichtigkeit belegen, muss Ihr Hausanschluss sofort repariert oder saniert werden.
Sanierung
Der Eigentümer ist laut Gesetz dafür verantwortlich, dass alle undichten Hausanschlüsse unmittelbar repariert oder saniert werden. Für diesen Fall bieten wir unterschiedliche und nachhaltige Instandsetzungsmethoden an. In der Regel können solche Schäden ohne Grabarbeiten mit der Inlinertechnik repariert werden.