Notdienst: (0228) 44 01 91, täglich von 07:00 Uhr bis 23:00 Uhr

KUNDENDIENST

Wir sind für Sie jederzeit da, wenn es um Reparatur, Installation oder Modernisierung Ihrer Haustechnik geht. Dabei verlieren wir auch nicht den Blick für Veränderungen und notwendige Anpassungen unserer Leistungen und unseres Service- und Produktportfolios.

Gerwing Söhne ist nicht nur Dienstleister, sondern auch Partner. Ihr Partner! Wir arbeiten mit Ihnen zusammen, beraten und betreuen Sie. Sie haben bei uns einen persönlichen Ansprechpartner, je nach Fragestellung. Wir arbeiten mit hoher Einsatzbereitschaft, damit wir an 365 Tagen im Jahr für Sie da sein können. Termintreue, freundliches Auftreten und sauberes Arbeiten sind ein Zeichen der Achtung unseren Kunden gegenüber. Wir leben in unserer täglichen Arbeit Werte wie Pünktlichkeit, Höflichkeit und Respekt. Flexibilität und hohe Einsatzbereitschaft leiten uns bei jedem Auftrag.

Zuverlässigkeit, klare Zuständigkeitsbereiche, eindeutige Ansprechpartner mit einer hohen Qualifizierung sind der Garant für eine gute und schnelle technische Unterstützung durch unsere 40 Servicemitarbeiter. Nur so können wir unseren Kunden Dienstleistungen und Service auf höchstem Niveau bieten.

Kundendienst Gerwing

Pia Porschke
Telefonzentrale
Telefon (0228) 44 01 91
porschke@gerwing-soehne.de

Kundendienst Gerwing

Marion Schlug
Terminierung und Planung von Heizungswartungen
Telefon (0228) 44 01 91
schlug@gerwing-soehne.de

Kundendienst Gerwing

Sandra Lange
Leiterin Badausstellung
Telefon (0228) 44 01 91
lange@gerwing-soehne.de

Kundendienst Gerwing

Raimund Diel
als Kundendienstleiter Sanitär sorgt dafür, dass alle Leckagen geortet und beseitigt, Verstopfungen behoben und sanitäre Haustechnik gewartet und ersetzt werden.
Telefon (0228) 44 01 91
diel@gerwing-soehne.de

Kundendienst Gerwing

Nico Lohner
ist Kundendienstleiter Heizung und betreut als Spezialist mehrere Tausend Heizanlagen im Bonner Raum und sorgt damit in vielen Wohnungen für das richtige Klima.
Telefon (0228) 44 01 91
lohner@gerwing-soehne.de

Kundendienst Gerwing

Oliver Moritz
Kundendienstleiter Elektro
Telefon (0228) 44 01 91
moritz@gerwing-soehne.de

STEUERUNGSTECHNIK UND BAULEITUNG

Die Bereiche technische Leitung, Steuerungstechnik und Bauleitung vor Ort unterstehen Dennis Seifert und Roland Gerwing. Raimund Diel betreut den Bereich Neubau und Sanierung von Bädern. Alle drei sind Installateur- und Heizungsbaumeister und als Bauleiter immer der richtige Ansprechpartner sowohl für unsere Monteure als auch für unsere Kunden.

Kundendienst Gerwing

Mark Schöneseifen
Bauleitung, Badsanierung, Neubau und Ausbau von Sanitäranlagen
Telefon (0228) 44 01 91
schoeneseifen@gerwing-soehne.de

Kundendienst Gerwing

Sascha Krätschmann
Bauleitung, Sanitär/Heizung, Neubau/Altbau, Großprojekte
Telefon (0228) 44 01 91
kraetschmann@gerwing-soehne.de

VERWALTUNG

Kundendienst Gerwing

Elke Gerwing
Büroleitung
Telefon (0228) 44 01 91
gerwing.elke@gerwing-soehne.de

Kundendienst Gerwing

Anita Scheidt
Rechnungswesen
Telefon (0228) 44 01 91
scheidt@gerwing-soehne.de

Kundendienst Gerwing

Patrick Minciacovschi
Assistent der Geschäftsleitung
Telefon (0228) 44 01 91
minciacovschi@gerwing-soehne.de

Kundendienst Gerwing

Jutta Folde
Einkauf
Telefon (0228) 44 01 91
folde@gerwing-soehne.de

FÖRDERUNGEN

FÖRDERUNG FINANZIELL JETZT SO ATTRAKTIV WIE NIE!

Das Marktanreizprogramm (MAP) und das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) der Bundesregierung bietet hochattraktive Förderungen für erneuerbare Energien. Verbraucher können beim Tausch ihrer alten Heizung mit attraktiven Zuschüssen von bis zu 9.900 Euro rechnen. Die Pellet-Brennwerttechnik wird dabei sogar im Neubau mit mind. 3.000 Euro gefördert. Welche Fördersumme Sie erwarten können, können Sie mit nur wenigen Klicks anhand des Fördermittelrechners kalkulieren:

Von der Förderung für Solarthermie über die Förderung für Wärmepumpen bis hin zu Fördermitteln für effiziente Öl- oder Gasheizungen mit Brennwerttechnik gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten. Hier ein erster kleiner Überblick:

Menschen mit körperlichen Handicaps sind oftmals auf eine Wohnsituation angewiesen, die es ihnen ermöglicht, sich möglichst selbstständig zu bewegen – auch mit Rollator oder im Rollstuhl. Stufenlose Zugänge, breite Türen und barrierefreie Badezimmer sind nur einige Beispiele, die zeigen, wie man das Leben für Menschen mit Behinderung leichter machen kann. Plant man dahingehende Umbaumaßnahmen, so lohnt es sich, sich im Vorfeld nach möglichen Fördermitteln zu erkundigen. Möglich sind Zuschüsse von Kranken- oder Pflegekassen bzw. eine KfW-Förderung für altersgerechtes Bauen.

Erstattung von Hilfsmitteln durch die Krankenkasse
Die Krankenkassen gewähren keinen Zuschuss für den Umbau eines Badezimmers auf barrierefreie Standards an sich, übernehmen aber die Kosten für bestimmte Hilfsmittel wie beispielsweise Duschsitze, Aufrichte- oder auch Badewannenlifte – wenn diese verschrieben wurden. Welche Hilfsmittel übernommen werden können, muss individuell abgeklärt werden.

Zuschuss durch die Pflegeversicherung
Die Pflegekassen bezuschussen Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 SGB XI. Der Anspruch besteht allerdings nur dann, wenn das Hilfsmittel nicht von der Krankenversicherung oder einem anderen zuständigen Leistungsträger aufgrund einer Krankheit oder Behinderung geleistet werden muss. Die Entscheidung, ob eine Förderung stattfindet, ist vom Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen abhängig und stets eine Einzelfallentscheidung.

Mögliche geförderte Einzelmaßnahmen durch die Pflegeversicherung

  • Einbau eines Duschplatzes, wenn eine Badewanne nicht mehr genutzt werden kann
  • Einbau eines nicht vorhandenen Bades/ WCs (z. B. im Erdgeschoss)
  • Armaturen (mit verlängertem Auslauf und Verbrühschutz)
  • Badewanneneinstiegshilfen
  • rutschhemmende Bodenbeläge, insbesondere in der Dusche
  • Anpassung der Höhe von Einrichtungsgegenständen: höhenverstellbarer Waschtisch/ höhenverstellbares WC

FÖRDERUNGEN

FÖRDERUNG FINANZIELL JETZT SO ATTRAKTIV WIE NIE!

Das Marktanreizprogramm (MAP) und das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) der Bundesregierung bietet hochattraktive Förderungen für erneuerbare Energien. Verbraucher können beim Tausch ihrer alten Heizung mit attraktiven Zuschüssen von bis zu 9.900 Euro rechnen. Die Pellet-Brennwerttechnik wird dabei sogar im Neubau mit mind. 3.000 Euro gefördert. Welche Fördersumme Sie erwarten können, können Sie mit nur wenigen Klicks anhand des Fördermittelrechners kalkulieren:

Von der Förderung für Solarthermie über die Förderung für Wärmepumpen bis hin zu Fördermitteln für effiziente Öl- oder Gasheizungen mit Brennwerttechnik gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten. Hier ein erster kleiner Überblick:

Menschen mit körperlichen Handicaps sind oftmals auf eine Wohnsituation angewiesen, die es ihnen ermöglicht, sich möglichst selbstständig zu bewegen – auch mit Rollator oder im Rollstuhl. Stufenlose Zugänge, breite Türen und barrierefreie Badezimmer sind nur einige Beispiele, die zeigen, wie man das Leben für Menschen mit Behinderung leichter machen kann. Plant man dahingehende Umbaumaßnahmen, so lohnt es sich, sich im Vorfeld nach möglichen Fördermitteln zu erkundigen. Möglich sind Zuschüsse von Kranken- oder Pflegekassen bzw. eine KfW-Förderung für altersgerechtes Bauen.

Erstattung von Hilfsmitteln durch die Krankenkasse
Die Krankenkassen gewähren keinen Zuschuss für den Umbau eines Badezimmers auf barrierefreie Standards an sich, übernehmen aber die Kosten für bestimmte Hilfsmittel wie beispielsweise Duschsitze, Aufrichte- oder auch Badewannenlifte – wenn diese verschrieben wurden. Welche Hilfsmittel übernommen werden können, muss individuell abgeklärt werden.

Zuschuss durch die Pflegeversicherung
Die Pflegekassen bezuschussen Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 SGB XI. Der Anspruch besteht allerdings nur dann, wenn das Hilfsmittel nicht von der Krankenversicherung oder einem anderen zuständigen Leistungsträger aufgrund einer Krankheit oder Behinderung geleistet werden muss. Die Entscheidung, ob eine Förderung stattfindet, ist vom Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen abhängig und stets eine Einzelfallentscheidung.

Mögliche geförderte Einzelmaßnahmen durch die Pflegeversicherung

  • Einbau eines Duschplatzes, wenn eine Badewanne nicht mehr genutzt werden kann
  • Einbau eines nicht vorhandenen Bades/ WCs (z. B. im Erdgeschoss)
  • Armaturen (mit verlängertem Auslauf und Verbrühschutz)
  • Badewanneneinstiegshilfen
  • rutschhemmende Bodenbeläge, insbesondere in der Dusche
  • Anpassung der Höhe von Einrichtungsgegenständen: höhenverstellbarer Waschtisch/ höhenverstellbares WC

SICHERHEIT GEHT VOR

ELEKTRO-CHECK

Kundendienst Gerwing

Der E-CHECK ist die anerkannte, normengerechte Prüfung aller elektrischer Anlagen und Geräte im Haus. Beim E-CHECK wird geprüft, ob sich die Anlagen und Geräte im ordnungsgemäßen Zustand im Sinne der jeweils geltenden VDE-Bestimmungen befinden. Ist dies der Fall, wird der einwandfreie Zustand durch die E-CHECK-Prüfplakette bestätigt. Der Zustand der Anlagen und Geräte wird darüber hinaus in einem detaillierten Prüfprotokoll dokumentiert. Hier werden auch zu behebende Mängel aufgezeichnet.

Obwohl Vermieter nicht verpflichtet sind, die Elektroleitungen und elektrischen Anlagen in ihren Mietwohnungen ohne konkreten Anlass oder Hinweise auf Mängel regelmäßig durch einen Elektrofachmann überprüfen zu lassen, schafft diese Prüfung Sicherheit auf beiden Seiten. Die geringen Kosten des Elektro-Checks lassen sich laut Haus und Grund, der Eigentümerschutz-Gemeinschaft, auf die Nebenkosten umlegen.

GAS-CHECK

Kundendienst Gerwing

Da Gasanlagen trotz hochwertiger Materialien Alterungsprozessen unterliegen, fordert der Gesetzgeber von allen Betreibern einer Gasanlage nicht nur die jährliche Hausbegehung und die jährliche Gasgeräteinspektion, sondern zusätzlich alle zwölf Jahre eine Gebrauchsfähigkeitsprüfung des gesamten Gasrohrleitungsnetzes durch ein Vertragsinstallationsunternehmen (VIU). Das heißt, Gasleitungen, die älter als zwölf Jahre sind, oder Leitungen, die die letzten zwölf Jahre nicht auf Dichtigkeit geprüft wurden, müssen unverzüglich überwacht werden. Nach erfolgter Prüfung werden alle nicht zu beanstandenden Anlagen durch ein Prüfsiegel am Gaszähler gekennzeichnet und die Betreiber erhalten eine zusätzliche schriftliche Bestätigung. Beanstandete Gasleitungen müssen umgehend saniert werden oder verlieren ihre Betriebsgenehmigung, was zur Stilllegung der Gasanlage führt.

Wir führen als VIU alle Überprüfungen nach TRGI unter Verwendung modernster Messtechniken für Sie schnell, sauber und kostengünstig aus. Wir helfen Ihnen, Ihrer gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtung nachzukommen. Unser Produkt „GERWING SÖHNE GAS-CHECK“ beinhaltet Prüfung, Instandhaltung, Sanierung und Reparatur einer Gasanlage.

DOWNLOADS

Finden Sie hier alle wichtigen Downloads rund um Gerwing Söhne und unsere Leistungen.

Imagebroschüre, 50 Jahre Gerwing Söhne
DOWNLOAD 5.7 MB

Trinkwasser
DOWNLOAD 4 MB

Gastipp
DOWNLOAD 2.3 MB

Kanalcheck
DOWNLOAD 6.7 MB

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Trinkwasser
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Gastipp
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